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Logo BundesImmobilien Markenportal

Logo

Das Logo erfüllt eine Absenderfunktion und ist ein zentrales Element der Außenwahrnehmung. Es besteht aus einer Kombination von Bild- und Wortmarke, die standardmäßig nebeneinander angeordnet sind. Diese Logovariante wird in allen Anwendungen genutzt, außer im Social-Media-Bereich und beim Favicon. Hier kommt eine verkürzte Form zum Einsatz, die nur aus der Bildmarke besteht. Es gibt zudem eine vertikale Logovariante, die jedoch nur in Sonderfällen verwendet wird.

Gut zu wissen

Die jeweiligen Logokoffer der BundesImmobilien und des BundesForst stehen im Download-Bereich zur Verfügung.

Logo "BundesImmobilien" mit Abstandsangaben für das Layout. Oben der Logotext mit einem stilisierten Gebäude-Icon, unten das Icon allein, jeweils mit einem Abstand von "1x" markiert.

Schutzzone

Die Schutzzone beschreibt den Mindestraum um das Logo, in dem weder Text noch andere grafische Elemente platziert werden dürfen oder hineinragen.

Diese Schutzzone beträgt umlaufend 1 X. Die Bezugsgröße X leitet sich aus der Höhe des Logos ab, welche der Höhe der Bildmarke entspricht.

Zwei Logos "BundesImmobilien". Oben in hellgrün auf dunkelgrünem Hintergrund und unten in dunkelgrün auf weißem Hintergrund.

Logo Farben

Die Primärfarben für das Logo sind Dunkelgrün und Hellgrün: Auf weißem Hintergrund erscheint es in Dunkelgrün, auf dunkelgrünem Hintergrund in Hellgrün. Dies sorgt für hohen Kontrast und gute Lesbarkeit.

Das Logo wird stets auf einer dunkelgrünen oder weißen Fläche positioniert. Sollte es ausnahmsweise auf einem Foto platziert werden müssen, wird das Logo in Weiß oder Dunkelgrün dargestellt.

Wenn kein Vierfarbdruck möglich ist, kann das Logo in Schwarz verwendet werden.

Logo Don’ts

Um die Integrität und Wiedererkennbarkeit unserer Marke zu wahren, ist es wichtig, das Logo immer korrekt zu verwenden. Hier finden Sie Beispiele für häufige Fehler, die vermieden werden sollten. Diese Don’ts zeigen, wie falsche Anpassungen, Farben oder Platzierungen die Wirkung unserer Markenidentität beeinträchtigen können.

"BundesImmobilien"-Logo in hellblau, durchgestrichen mit einer Linie.

Keine Veränderung der Logofarbe

Verzerrtes "BundesImmobilien"-Logo in dunkelgrün, durchgestrichen mit einer Linie.

Keine Verzerrungen des Logos

"BundesImmobilien"-Logo als Outline, durchgestrichen mit einer Linie.

Keine Logo-Outlines

"BundesImmobilien"-Logo auf einem unruhigen  Foto, durchgestrichen mit einer Linie.

In der Regel nicht auf Fotos platzieren

Altes "Bundesanstalt für Immobilienaufgaben"-Logo durchgestrichen

Keine veralteten Logovarianten

"BundesImmobilien"-Logo mit Schlagschatten und durchgestrichener Linie

Keine Effekte

Schema zur Platzierung des "BundesImmobilien"-Logos innerhalb eines Layouts. Die Logohöhe "x" wird in Relation zur Formatdiagonale angegeben.

Logogrößen für Standardformate

Logogröße und Satzspiegel gehen bei der Konstruktion des Layouts für Standardformate Hand in Hand. Zur Ermittlung der optimalen Logogröße wird die Länge der Formatdiagonale durch 32 geteilt. Der daraus resultierende Wert entspricht der Logohöhe (ohne Schutzzone).



Rechenbeispiel:

Formatdiagonale DIN A4 = 363,74 mm
363,74 ÷ 32 = 11,37

Die errechneten Werte werden auf die nächstgelegenen ganzen Zahlen auf- oder abgerundet.


Logohöhe DIN A4: 11 mm

Format

Logo (Höhe der Bildmarke)

DIN A6 (105 x 148 mm)

6 mm

DIN A5 (148 x 210 mm)

8 mm

DIN A4 (210 x 297 mm)

11 mm

DIN A3 (297 x 420 mm)

16 mm

DIN A2 (420 x 594 mm)

23 mm

DIN A1 (594 x 841 mm)

32 mm

DIN A0 (841 x 1189 mm)

46 mm

Profil der "BundesImmobilien" auf einer sozialen Plattform mit Logo und einem Hintergrundbild von Windrädern. Darunter befindet sich das Favicon mit URL.

Social-Media und Favicon

Für das Favicon und die Social-Media-Plattformen wird eine reduzierte Version des Logos verwendet, um die Lesbarkeit zu gewährleisten. Als Profilbild in sozialen Medien und als Favicon im Browser-Tab kommt ausschließlich die Bildmarke zum Einsatz.

Anordnungen des "BundesImmobilien"-Logos auf drei verschiedenen Layouts mit Markierungen zur Platzierung.

Logoposition

Das Logo ist das wichtigste Markenelement und wird daher einheitlich eingesetzt. Idealerweise wird es oben links in der Ecke des Satzspiegels platziert und leitet die Kommunikation ein. Befindet sich die Sichtachse der Betrachtenden nicht im oberen Teil des Formats, kann das Logo auch unten links in der Ecke positioniert werden.

Satzspiegel
Bei Standard-Print-Formaten ergibt sich der Satzspiegel, in dem alle Text- und Bildelemente angeordnet werden, aus der Höhe der Bildmarke. Die Stege des Satzspiegels entsprechen umlaufend der Höhe der Bildmarke.

Bei extremen Formaten oder auf Kleinwerbemitteln (z. B. Kugelschreibern) kann es erforderlich sein, das Logo so zu platzieren, dass die Abstände zum Medienrand kleiner als die Höhe der Bildmarke sind. In diesen Fällen steht die gute Lesbarkeit an oberster Stelle.

Zwei Logos "BundesForst". Oben in hellgrün auf dunkelgrünem Hintergrund und unten in dunkelgrün auf weißem Hintergrund.

BundesForst

Das Logo des BundesForst ist stilistisch an das Logo der BundesImmobilien angelehnt und folgt derselben Gestaltungssystematik, um eine visuelle Kohärenz und Wiedererkennbarkeit sicherzustellen. Das Logo wird in derselben Weise eingesetzt und unterliegt den selben Gestaltungsrichtlinien wie der BundesImmobilien, wodurch ein einheitlicher und professioneller Auftritt gewährleistet wird.

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Anwendung unserer Markenrichtlinien.
Sie erhalten schnelle und praktische Hilfestellungen für eine konsistente Markenkommunikation.

Ja, unser Logo existiert in verschiedenen Varianten: einer Standardform und einer vertikalen Variante. Beide Varianten sind in den Corporate-Farben verfügbar. Die grünen Versionen sind die Hauptvarianten und sollten nach Möglichkeit verwendet werden. Die weißen und schwarzen Versionen kommen zum Einsatz, wenn der Hintergrund oder die Produktion farbliche Einschränkungen erfordern.

Der Schutzraum definiert den Mindestabstand, der um das Logo herum eingehalten werden muss, um seine Sichtbarkeit zu gewährleisten. Beim Standard-Logo sollte mindestens die Höhe der Bildmarke als Abstand zu anderen Designelementen eingehalten werden.

Die Mindestgröße (Logohöhe) für Printmedien beträgt 4 mm für das Standard-Logo und 11 mm für die vertikale Variante. Für digitale Anwendungen sollte das Standard-Logo mindestens 30 px groß sein, um Lesbarkeit und Erkennbarkeit sicherzustellen. Größere Formate sind je nach Medium und Kontext möglich, solange der Schutzraum eingehalten wird.

Nein, das Logo darf nur in den vorgegebenen Markenfarben verwendet werden. In speziellen Fällen, bei denen der Einsatz eines weißen oder schwarzen Logos erforderlich ist, sind definierte Varianten vorgesehen. Eine freie Farbwahl ist nicht erlaubt, um die Konsistenz der Markenidentität zu wahren.