Integrierte Marke
Eine integrierte Marke ist eine Unter- beziehungsweise Fachmarke, die eng an die Kernmarke
gebunden ist und deren Werte, Erscheinungsbild und Identität sichtbar mitträgt.
Sichtbar verbunden
& klar integriert
Die integrierten Marken der Bundesimmobilien stehen stets im Einklang mit der Kernmarke. Sie werden visuell hervorgehoben, da sie einen spezifischen Beitrag zur Gesamtmarke leisten. Ihr Erscheinungsbild ist eng an die Kernmarke gebunden. Für das Logo der integrierten Marke gelten die Guidelines wie für die Kernmarke BundesImmobilien.
In der Anwendung gilt: Wird eine integrierte Marke genutzt, erfolgt die Kommunikation ausschließlich mit dem Logo der integrierten Marke. Das Logo der Kernmarke wird in diesem Fall nicht zusätzlich eingesetzt. So bleibt der Markenauftritt klar, konsistent und eindeutig zugeordnet.
Markenkonforme
Eigenständigkeit
Die integrierten Marken können einen eigenen Auftritt innerhalb der BundesImmobilien haben – etwa auf Projektwebseiten, in Newslettern oder weiteren Kommunikationsformaten. Ihre Inhalte dürfen einen eigenständigen Fokus haben und über eigene Kanäle verbreitet werden.
Dabei gilt: Gestaltung und Tonalität orientieren sich an den Richtlinien der Kernmarke. Die Botschaften der integrierten Marken sollen diese stärken, unterstützen und sinnvoll erweitern.
Hinweis zur Vergabe integrierter Marken
Die Entwicklung und Nutzung einer integrierten Marke unterliegt verbindlichen, klar definierten Kriterien. Daher kann nicht jede Sparte, jedes Projekt, jedes Thema oder jede Arbeitsgruppe ein Logo einer integrierten Marke führen.
Sollten Sie für Ihren Zuständigkeitsbereich die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit zum Einsatz einer integrierten Marke vermuten, kontaktieren Sie das Marketing und bitten um Prüfung anhand der geltenden, vorstehend genannten Richtlinien. Auf Grundlage dieser Prüfung wird für jeden Einzelfall entschieden, ob der Einsatz einer integrierten Marke markenstrategisch sinnvoll ist.
Die eigenständige Entwicklung oder Ableitung integrierter Marken – etwa durch das Hinzufügen von Bezeichnungen oder Schriftzügen zum Logo der Kernmarke – ist nicht zulässig!